Mit dem im Juli 1998 vom österreichischen Nationalrat beschlossenen Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundestheater (Bundestheaterorganisationsgesetz, BThOG) wurden die ehemals im österreichischen Bundestheaterverband zusammengefassten Bühnen im Rahmen einer Konzernstruktur unter dem Dach einer Holding rechtlich selbstständig.
Die Bundestheater-Holding GmbH steht im Eigentum der Republik Österreich und ist Alleineigentümerin von drei Tochtergesellschaften – der Burgtheater GmbH, der Wiener Staatsoper GmbH, der Volksoper Wien GmbH – und Mehrheitseigentümerin (51,1 %) der ART for ART Theaterservice GmbH. 48,9 % der Anteile an der ART for ART Theaterservice GmbH stehen zu gleichen Teilen (jeweils 16,3 %) im Eigentum der drei Bühnengesellschaften Burgtheater GmbH, Wiener Staatsoper GmbH und Volksoper Wien GmbH. Die ART for ART Theaterservice GmbH ihrerseits ist Eigentümerin der ART for ART Kreativ-Werkstätten GmbH. Das Wiener Staatsballett, mit einer künstlerischen und einer kaufmännischen Leitung, ist eine den beiden Musiktheatern nachgeordnete Arbeitsgemeinschaft (ARGE), mit der die Ballettkompanien der Wiener Staatsoper GmbH und der Volksoper Wien GmbH 2005 vereinigt wurden.