1. Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung dient dem Zweck, das am 25.Februar 2023 in Kraft getretene HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG in den Österreichischen Bundestheatern umzusetzen und dadurch der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Das Gesetz dient dem Zweck, Verfehlungen iSd HSchG aufzudecken und somit die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.

2. Rechtsgrundlage

Art 6 Abs 1 lit c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung)

3. Art der verarbeiteten Daten

  • Kontaktdaten des Hinweisgebers oder der Hinweisgeberin (optional)
  • Meldung des Hinweisgebers oder der Hinweisgeberin
  • Personenbezogene Daten, die in der Meldung beinhaltet sind (z.B. im Fließtext oder in Dokumenten)

Die Bereitstellung bzw. Verarbeitung dieser Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

4. Betroffene Personen

  • Mitarbeiter:innen (auch vor Beginn und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sowie Personen, die dem Leitungsorgan eines Unternehmens angehören, Leiharbeitskräfte, Volontär:innen und Praktikant:innen
  • Mitarbeiter:innen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmer:inen, Subauftragnehmer:innen, Lieferant:innen und Vertragspartner:innen arbeiten
  • Auftragnehmer: innen, Subauftragnehmer:innen, Lieferant:innen und Vertragspartner:innen
  • Dritte, die mit dem/der Whistleblower:in in Verbindung stehen

5. Empfänger

  • Sage GmbH (Auftragsverarbeiter)
  • Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte GmbH | Deloitte Legal (Subauftragsverarbeiter)

6. Aufbewahrungsfrist

  • Personenbezogene Daten sind von einer oder einem Verantwortlichen ab ihrer letztmaligen Verarbeitung oder Übermittlung fünf Jahre und darüber hinaus so lange aufzubewahren, als es zur Durchführung bereits eingeleiteter verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren oder eines Ermittlungsverfahrens nach der StPO erforderlich ist. Nach Entfall der Aufbewahrungspflicht sind personenbezogene Daten zu löschen.
  • Tatsächlich durchgeführte Verarbeitungsvorgänge, wie insbesondere Änderungen, Abfragen und Übermittlungen sind zu protokollieren. Protokolldaten über diese Vorgänge sind von einer oder einem Verantwortlichen ab ihrer letztmaligen Verarbeitung oder Übermittlung bis drei Jahre nach Entfall der Aufbewahrungspflicht aufzubewahren

7. Rechte der Betroffenen

Sie als Betroffener haben grundsätzlich das Recht, Auskunft über die Herkunft, etwaige Empfänger, den Zweck der Datenverarbeitung, die Richtigstellung bzw. Berichtigung, die Einschränkung der Bearbeitung, die Sperrung oder Löschung Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie die zu Datenübertragung verlangen. Sofern Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig erfolgt ist, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erheben.

Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu. In Österreich ist hierfür die Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) zuständig. Die Meldungen sind an dsb@dsb.gv.at zu richten.

Bitte beachten Sie, dass die Ausübung mancher dieser Rechte die Wirksamkeit des HinweisgeberInnenschutzgesetzes, insbesondere die Abgabe von Meldungen, die Setzung von Folgemaßnahmen sowie die Gewährleistung der Anonymität eines Hinweisgebers oder einer Hinweisgeberin behindern könnten. Vor diesem Hintergrund hat der österreichische Gesetzgeber Maßnahmen ergriffen, um die Ausübung bestimmter Datenschutzrechte betroffener Personen einzuschränken.

V 1.2 gültig ab: Juli 2023

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